Die Grundsteuerreform ist da

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das momentane System der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Der Steuergesetzgeber wurde verpflichtet, eine neue, verfassungskonforme Regelung zu treffen. Dieser Verpflichtung kommt er nun mit der Grundsteuerreform nach:

Die Finanzverwaltungen haben Neubewertungen aller 35 Millionen Grundstücke in Deutschland auf der Basis der Wertverhältnisse vom 01.01.2022 vorzunehmen. Da die Finanzämter mehrere Jahre benötigen, alle Bewertungen durchzuführen, werden die neuen Werte erst ab dem Jahr 2025 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich bundesweit gleich, aufgrund einer Länderöffnungsklausel können einzelne Bundesländer hiervon abweichen. Baden-Württemberg beispielsweise hat hiervon Gebrauch gemacht. Die Neubewertung führt insgesamt nicht zu höheren Grundsteuereinnahmen, die Belastung für den einzelnen Grundstückseigentümer kann jedoch steigen oder auch sinken. Eine Auskunft, wie sich Ihre individuelle Grundsteuerbelastung entwickeln wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Hebesetze der einzelnen Gemeinden noch nicht feststehen.

In dieser Sache stehe ich Ihnen zur Seite und biete Ihnen an, die Erstellung und Einreichung der Erklärung für Sie zu übernehmen.

In der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 waren alle Eigentümer eines Grundstücks (privat, betrieblich oder land- und forstwirtschaftlich genutzt) verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Diese Frist wurde bis zum 31.01.2023 verlängert. Die Abgabe in elektronischer Form ist grundsätzlich zwingend. Anfang Juli 2023 haben die Finanzämter Erinnerungen an die Grundstückseigentümer verschickt, die bisher noch keine Feststellungserklärung eingereicht haben.

Sollten Sie daran interessiert sein, dass ich die Erstellung der Feststellungserklärung für Sie übernehme, setzen Sie sich gerne telefonisch oder unter grundsteuer@frey-steuer.de mit mir in Verbindung.